Die Rechtsberatung hat zum Ziel, schwangere Frauen, werdende Väter und Eltern nach der Geburt eines Kindes über gesetzliche Bestimmungen zu informieren und ihnen Wege aufzuzeigen, wie sie Ansprüche geltend machen oder abwehren können. Zum Beispiel:

· bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (Mutterschutz, Elternzeit)

· mit Fragen zur Feststellung der Vaterschaft und der Vaterschaftsanerkennung durch das Jugendamt

· mit Fragen zum Kindschaftsrecht (Umgangsrecht, Sorgerecht)

· mit Fragen zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltszahlungen

· mit Fragen zum Familienrecht

· bei bevorstehender Trennung und Scheidung

· in individuell schwierigen rechtlichen Situationen (z. B.   Mietangelegenheiten,  drohende Obdachlosigkeit)