Eltern mit geringem Einkommen haben für die Kurse unter Umständen einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistung für ihre Kinder. Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld), können die Eltern einen Antrag auf Bezuschussung eines Kurses für ihr Kind stellen. Zuständig ist die Stelle, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Das ist zum Beispiel das Jobcenter, die Wohngeldstelle oder das Sozialamt.